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Flüssigkeiten im Handgepäck: die 100-ml-Regel, einfach erklärt
Nicht sicher, ob etwas als Flüssigkeit zählt oder ob es ins Handgepäck oder in den aufgegebenen Koffer gehört? Such unten einfach den Gegenstand.
Flüssigkeiten, Gele, Sprays, Cremes und Pasten im Handgepäck dürfen höchstens 100 ml je Behälter fassen. Alle zusammen müssen in einen durchsichtigen, wiederverschließbaren Beutel von maximal 1 Liter passen, ein Beutel pro Person. Größere Mengen gehören ins aufgegebene Gepäck.
Leer durch die Sicherheitskontrolle, danach wieder auffüllen. Volle Flaschen über 100 ml sind im Handgepäck nicht erlaubt.
Gilt als Flüssigkeit: höchstens 100 ml im Handgepäck.
Höchstens 100 ml im Handgepäck, größere Flaschen ins aufgegebene Gepäck.
Fester Stick ist in jeder Größe in Ordnung. Gel oder Spray folgt der 100-ml-Regel.
Höchstens 100 ml im Handgepäck.
Über 100 ml im Handgepäck erlaubt. An der Sicherheitskontrolle anmelden, damit sie separat kontrolliert werden.
Lithium-Batterien müssen in die Kabine, niemals ins aufgegebene Gepäck.
Im Handgepäck in Ordnung. An der Kontrolle aus der Tasche nehmen.
Einwegrasierer und Systemrasierer sind in Ordnung. Lose Rasierklingen gehören ins aufgegebene Gepäck.
Im Handgepäck erlaubt, wenn die Klingen kürzer als 6 cm sind.
Jedes Messer muss ins aufgegebene Gepäck.
Ein gängiges Feuerzeug am Körper. Im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
Kosmetiksprays folgen im Handgepäck der 100-ml-Regel.
Muss in die Kabine, nie ins aufgegebene Gepäck. An Bord nicht laden oder benutzen.
Feste Lebensmittel sind in Ordnung. Aufstriche, Dips und Joghurt gelten als Flüssigkeiten.
Über 100 ml erlaubt, wenn du mit einem Baby reist. An der Kontrolle anmelden.
Gilt als Flüssigkeit oder Gel: höchstens 100 ml im Handgepäck.
Besser im Handgepäck, damit sie keine Stöße abbekommt.
Im Handgepäck nur erlaubt, wenn er keine Klinge hat.
Ein Heftchen Sicherheitsstreichhölzer am Körper. Streichhölzer, die auf jeder Oberfläche zünden, sind gar nicht erlaubt.
Allgemeine Hinweise nach EU-Regeln, keine Garantie. Regeln ändern sich und das Personal an der Sicherheitskontrolle entscheidet. Maßgeblich ist die offizielle Seite der Bundespolizei.